Sofern die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung zu Unterstützungs- und Wartungsleistungen getroffen haben, ist der Kunde jederzeit berechtigt, über unsere Hotline Unterstützungs- und Wartungsleistungen kostenpflichtig zu beauftragen.
Die Abrechnung erfolgt für jede angefangene Viertelstunde gemäß unserer aktuellen Dienstleistungspreisliste und wird nach Abschluss der beauftragten Leistung in Rechnung gestellt. Der Rechnung wird ein entsprechender Nachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen beigefügt.
Unterstützung und Beratung über Telefon, Telefax und E-Mail im Rahmen einer Hotline (Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen sowie Rosenmontag, Heiligabend und Silvester, 8:00 – 17:00 Uhr (Montag bis Donnerstag), 8:00 – 14:00 (Freitag)) bei Störungen und Mängeln der Software.
Weitere Angaben zum Umfang Hotline finden sie hier.